Liebe Vereinsmitglieder,

hier der aktuelle Stand zu den Arbeitseinsätzen auf den Tennisplätzen in der Corona-Krise.

  • Die Maßnahmen gemäß der Allgemeinverfügung des Freistaat Sachsen verbieten uns, mit Vereinsmitgliedern, die Arbeiten zur Frühjahrsinstandsetzung durchzuführen.
    Zur Rechtslage hat sich auch der Sächsische Tennisverband (STV) klar geäußert. Siehe Anhang.
  • Wir haben uns bemüht, beim Landratsamt Görlitz eine Sondergenehmigung zur Durchführung der Arbeiten mit Schutzmaßnahmen zu bekommen. Auch das wurde uns vom LRA nicht gestattet.
    Wir müssen die Entscheidungen und die Rechtslage akzeptieren.
  • Um aber für den Fall, dass die Sperrung der Sportstätten (zumindest für Tennisplätze) gelockert wird, kurzfristig spielbereit zu sein. Hat sich der Vorstand entschlossen, die Arbeiten zur Frühjahrsinstandsetzung, der 3 Plätze am Clubhaus (4-6) der Firma Vogl aus Dresden in Auftrag zu geben.  Die Ausführung ist geplant in KW16/17.
    Firmen sind vom Verbot der Arbeiten ausgenommen. Fa. Vogl hat bei diesen Plätzen im Jahr 2017/18 auch die Grundüberholung durchgeführt.

    Auch wenn diese Maßnahme natürlich mit Kosten verbunden ist, sind wir überzeugt, in der außergewöhnlichen Situation, eine angemessene Vorgehensweise gefunden zu haben.

    Sobald die Arbeitsbeschränkungen für Mitglieder aufgehoben sind, müssen wir trotzdem an den Plätzen 1-3 arbeiten. Hier zählen wir auf den Einsatz aller Mitglieder.

    Wir werden euch per E-Mail und der Homepage auf dem Laufenden halten, wann gespielt werden kann und wann gearbeitet werden muss.
    Für  weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

    Wir wünschen allen frohe Ostern und bleibt gesund.

    Eurer Vorstand vom TC Zittau-Weinau e.V.